Der Tschechische Rundfunk ruft den 41. Jahrgang des Internationalen Rundfunkwettbewerbs Concertino Praga 2007 aus.

14. únor 2006

Internationaler Rundfunkwettbewerb junger Musiker veranstaltet unter der Schirmherrschaft der Europäischen Rundfunk- und Fernsehunion (EBU) (http://www.ebu.ch) Mitglied der Europäischen Union der Musikwettbewerbe für die Jugend (EMCY) (http://www.emcy.org)

Artikel 1
Der Wettbewerb wird für Solisten in den nachstehenden Kategorien ausgerufen:
KLAVIER - GEIGE - VIOLONCELLO - KLASSISCHE GITARRE

2008 wird der Wettbewerb für Solisten in den nachstehenden Kategorien ausgeschrieben:
FLÖTE - OBOE - KLARINETTE - FAGOTT - TROMPETE

2009 wird der Wettbewerb für Kammerensembles in den nachstehenden Kategorien ausgeschrieben:
DUO - TRIO - QUARTETT - QUINTETT
in beliebiger instrumentaler Besetzung. Im Ensemble darf aber nur ein akustisches Tasteninstrument vertreten sein.

Die angeführte Reihenfolge wird sich in dreijährigen Zyklen regelmäßig wiederholen.

Artikel 2
Veranstalter des Wettbewerbs ist:
Český rozhlas (Tschechischer Rundfunk)
Concertino Praga
Vinohradská 12
CZ-120 99 Praha 2
E-Mail: concertino@rozhlas.cz
Internet: www.rozhlas.cz/concertino
Tel.: (+420) 221 55 1511-2; (+420) 221 55 1510
Fax: (+420) 221 55 1512
Mobil: (+420) 724 020 583
(nachfolgend nur "Veranstalter")

Artikel 3
Am Wettbewerb können junge Musiker teilnehmen, die 2007 höchstens 19 Jahre alt sind, d.h. am 1. Januar 1988 einschließlich Geborene und Jüngere (nachfolgend nur "Kandidaten").

Artikel 4
Im Rahmen des Wettbewerbs werden auf Tonträger aufgenommene künstlerische Leistungen der Kandidaten (nachfolgend nur "Aufnahmen") bewertet. Die Aufnahmen müssen im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2006 und 30. November 2006 in einem Studio oder während eines öffentlichen Auftritts angefertigt worden sein, und zwar als Live-Aufzeichnung ohne anschließende Editation. Auf die Aufnahmen dürfen sich keinerlei Senderechte der EBU und mechanische Rechte (IFPI) beziehen. Die Aufnahme fertigt in der Regel der betreffende Rundfunksender an (siehe Artikel 5), der auch ihre professionelle Qualität garantiert.

Artikel 5
Kandidaten können sich nur über Rundfunkorganisationen zum Wettbewerb anmelden, die Mitglieder der Europäischen Rundfunk- und Fernsehunion (EBU) sind. Der Verweis auf das Verzeichnis aktiver EBU-Mitglieder einschließlich ihrer Erreichbarkeit ist in Artikel 21 dieser Bedingungen angeführt. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das beiliegende Formular (Anmeldung). Dieses Formular ist dem Veranstalter auf dem Postweg, per Fax oder E-Mail zu übersenden. Das den Kandidaten anmeldende Subjekt (nachfolgend nur "Organisation") ist im Verlauf des Wettbewerbs für den Veranstalter ausschließliche Kontaktperson. Die Organisation muss ihre Kandidaten über die aktuellen Bedingungen informieren. Anmeldetermin für Kandidaten: 30. September 2006. Der Veranstalter bestätigt den Erhalt der Anmeldung binnen 10 Tagen.

Artikel 6
Jede Rundfunkorganisation, die Mitglied der Europäischen Rundfunk- und Fernsehunion (EBU) ist, kann ungeachtet der Anzahl von Instrumentenkategorien höchstens fünf Kandidaten im Wettbewerb anmelden. Beim Wettbewerb für Kammerensembles (2009) versteht sich als Kandidat ein Kammerensemble.

Artikel 7
Die Organisation übersendet dem Veranstalter Aufnahmen (per Expresspost oder Einschreiben) ausschließlich auf CD-Trägern. Jeder Aufnahme ist ein ausgefülltes Begleitschreiben mit der vorgeschriebenen Dokumentation beizufügen. Das Begleitschreiben übersendet der Veranstalter ausgehend von der unterzeichneten Anmeldung an die Organisation, die sie an den Kandidaten weiterreicht. Termin für das Einsenden von Aufnahmen: 30. November 2006. Der Veranstalter teilt ihre Entgegennahme spätestens binnen zehn Tagen nach Erhalt mit.

Artikel 8
Für Kandidaten aus der Tschechischen Republik fungiert der Nationale Rundfunkwettbewerb der Tschechischen Republik Concertino Praga als Auswahlrunde für die Teilnahme am Internationalen Rundfunkwettbewerb Concertino Praga. Die Teilnehmer des Nationalen Rundfunkwettbewerbs werden im November 2006 vom Tschechischen Rundfunk zur kostenlosen Aufzeichnung einer Wettbewerbsaufnahme eingeladen. Die Bedingungen der Aufzeichnung der Wettbewerbsaufnahme für den Nationalen Rundfunkwettbewerb Contertino Praga werden auf den Internetseiten des Wettbewerbs veröffentlicht. Auf Ersuchen schickt das Sekretariat Concertino Praga es den Kandidaten zu.

Artikel 9
Die Wettbewerbsaufnahme muss enthalten:
a) Darbietung einer Pflichtkomposition
KLAVIER
Bohuslav Martinů: Polka in E (Etudy a polky, sešit č. 2)
(Verleger: Boosey & Hawkes)
GEIGE
Antonín Dvořák: Mazurka Op. 49
(Verleger: Supraphon - rev. Jarmil Burghauser)
VIOLONCELLO
Miloslav Kabeláč: Sonate für violoncello und klavier Op. 9
I. Passacaglia. Grave
(Verleger: Bärenreiter)
KLASSISCHE GITTARE
Jan Novák: Cithara poetica
2. Ad Faunum
4. Ad Melpomenen
5. Ad Mercurium
(Verleger: Edition Moeck Nr. 7003 MOECK VERLAG CELLE)
Das Notenmaterial der Pflichtkompositionen schickt das Sekretariat Interessenten auf Wunsch zu.

b) Darbietung eines freien Programms, d.h. einer oder mehrer Kompositionen (eventuell ihrer Teile) nach der Wahl des Kandidaten im Gesamtumfang mindestens 10 Minuten, höchstens 15 Minuten. In diesem Fall, d.h. freie Kompositionen, empfiehlt man verschiedene Stiles - Epochen und wenigstens eine Komposition (eventuell ihren Teil) aus dem Standardkonzertrepertoire zuwählen. Die freien Kompositionen können für ein Soloinstrument (höchstens eine Komposition) oder für ein Soloinstrument und Klavier sein. Die Aufnahmen mit der Orchesterbegleitung nimmt man nicht an. Im Fall der originalen barocken oder Klassizismus Kompositionen, kann man den Klavierpart für den Cembalopart ersetzen. Die Aufnahmen der gegenwärtigen Kompositionen muss man mit dem Notenmaterial (oder Kopien) ergänzen.

Artikel 10
Die Aufnahmen werden im Februar 2007 durch eine internationale Jury bewertet. Aufnahmen des Nationalen Rundfunkwettbewerbs der Tschechischen Republik Concertino Praga (nur für Kandidaten aus der Tschechischen Republik) werden im Januar 2007 durch eine tschechische Jury beurteilt. Die internationale Jury hat sieben Mitglieder. Zwei Jury-Mitglieder ernennt jedes Jahr die EBU-Gruppe für Musikprogramme. Die fünf übrigen Jury-Mitglieder ernennt der Veranstalter. Mit Ausnahme der Tschechischen Republik, die zwei Vertreter in der Jury haben kann, darf kein Staat mit mehr als einem Jury-Mitglied vertreten sein. Der Veranstalter tut alles, ggf. mit Unterstützung der Europäischen Union der Musikwettbewerbe für die Jugend (EMCY), damit die Jury vielseitig zusammengesetzt ist und Musiker, Solisten und Dirigenten, Professoren oder andere Vertreter der Musikwelt (Kritiker, Rundfunkproduzenten, Agenten usw.) in der Jury vertreten sind. Der Vorsitzende der Jury wird durch den Veranstalter ernannt. Rundfunkorganisationen, die EBU-Mitglieder sind, einschließlich des Tschechischen Rundfunks, und die einen Kandidaten im Wettbewerb anmelden, dürfen keinen Vertreter in der Jury haben. Die Jury-Mitglieder dürfen nicht über Informationen zur Kandidaten verfügen.

Artikel 11
Die Jury kann in jeder Kategorie einen ersten Preis und einen zweiten Preis sowie gleichzeitig eine "Ehrenurkunde" verleihen. Die Preisträger erlangen den Titel "Sieger des Wettbewerbs Concertino Praga 2007". Die Jury muss nicht alle Preise verleihen. Der Kandidat mit den wenigsten Punkten aller Kandidaten (bestes Ergebnis) erhält den Helena-Karásková-Preis. Die Jury verleiht keine Preise ex aequo (geteilte Preise).

Artikel 12
Die Jury stimmt geheim, anonym und mit Stimmzetteln ab. Der EBU-Vertreter (unabhängiger Beobachter, der nicht Jury-Mitglied ist) beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verfahrensweise und überprüft die Gültigkeit der abgegebenen Stimmzettel. Die Sitzung der Jury ist nicht öffentlich. Eine Ausnahme bilden beauftragte Mitarbeiter des Tschechischen Rundfunks. Die Entscheidungen der Jury sind definitiv. Das durch die Jury befolgte System der Punktevergabe an die Wettbewerbsteilnehmer kann auf den Internetseiten des Wettbewerbs eingesehen werden. Sämtliche Sitzungen der internationalen Jury werden in englischer Sprache geführt.

Artikel 13
Der Veranstalter informiert die Organisation spätestens binnen zehn Tagen, nach Ende der Jury-Sitzung, über die Wettbewerbsergebnisse.

Artikel 14
Die Sieger (Träger des ersten und zweiten Preises in jeder Kategorie) des Internationalen Rundfunkwettbewerbs Concertino Praga treten im Juni 2007 zu einem Konzert in Prag (Galakonzert) und auf dem Südböhmischen Festival Concertino Praga auf. Der Veranstalter kann auch Kandidaten einladen, denen eine Ehrenurkunde verliehen wurde. Das Galakonzert wird live durch den Tschechischen Rundfunk Český rozhlas 3 - Vltava übertragen. Der Veranstalter unternimmt alle Anstrengungen, damit dieses Konzert im Juni 2007 durch das Tschechische Fernsehen live oder als Aufzeichnung sowie in der Saison Euroradio 2007-2008 ausgestrahlt wird. Die Konzerte vom Südböhmischen Festival wird durch den Tschechischen Rundfunk 3 - Vltava ausgestrahlt. Der Veranstalter organisiert für die Sieger des Internationalen Rundfunkwettbewerbs Concertino Praga ein Orchester, das sie beim Galakonzert in Prag begleitet, sowie einen Pianisten, der sie bei ihrer Darbietung von Kammerkompositionen im Rahmen des Südböhmischen Festivals Concertino Praga begleitet. Diese Bestimmung betrifft nicht den für Kammerensembles ausgeschriebenen Jahrgang (2009). Die für die Teilnahme am Internationalen Rundfunkwettbewerb Concertino Praga durch die Jury ausgewählten Sieger des Nationalen Rundfunkwettbewerbs der Tschechischen Republik Concertino Praga treten auf dem Südböhmischen Festival Concertino Praga auf.

Artikel 15
Der Preisträger des Helena-Karásková-Preises erhält nach dem Südböhmischen Festival Concertino Praga die Möglichkeit einer Aufzeichnung in den Studios des Tschechischen Rundfunks. Die Aufnahme erscheint als CD in einer Auflage von 500 Stück. Die Aufnahme und Herausgabe dieser nichtkommerziellen CD ist zur Unterstützung des erfolgreichsten Wettbewerbteilnehmers bestimmt, der diese zur eigenen Propagierung verwenden kann. Ohne das schriftliche Einverständnis des Tschechischen Rundfunks (Abschluss eines Lizenzvertrages) darf die Aufnahme nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden. Herausgeber der CD und Inhaber der Produktionsrechte an der Tonaufzeichnung wird der Tschechische Rundfunk sein. Der Tschechische Rundfunk behält sich das Recht vor, diese Aufnahme zu eigenen Werbezwecken und zur Rundfunkausstrahlung zu verwenden. Darüber hinaus wird der Inhaber des Helena-Karásková-Preises zu einem Auftritt als Solist in der Saison 2008-2009 im Rahmen des Euroradio Youth Concert eingeladen.

Artikel 16
Der Veranstalter kontaktiert die EBU und bietet die Ausstrahlung aller Konzerte an, und zwar live oder als Aufzeichnung. Der Veranstalter stellt gleichzeitig als freies Angebot (Pink Offer) Aufnahmen der Kandidaten zur Verfügung, denen der erste oder zweite Preis verliehen wurde. Die EBU erhält dieses Angebot binnen eines Monats nach Abschluss der Jury-Sitzung. Die am Wettbewerb beteiligten Organisationen übernehmen die moralische Pflicht, diese Tonaufzeichnungen zu senden.

Artikel 17
Zur Präsentation der Wettbewerbssieger fertigt der Veranstalter auf eigene Kosten von den für die Wettbewerbsteilnahme übersendeten Aufnahmen eine nichtkommerzielle CD an, auf die sich keine Rundfunksenderechte beziehen. Diese CD, die für Werbezwecke genutzt werden kann, erhalten alle Wettbewerbssieger aus Anlass des Galakonzerts. Einhundert CD werden der EBU für Werbezwecke zugeschickt.

Artikel 18
Der Veranstalter trägt folgende Kosten:
a) Reisekosten und Unterkunft für die Sieger und ihre Begleitperson in Prag und auf dem Südböhmischen Festival Concertino Praga. Die Sieger erhalten vom Veranstalter jedoch kein Honorar. Ein Honorar wird auch nicht an die zur Wettbewerbsteilnahme entsendende Organisation gezahlt. Die Begleitperson wird durch die Organisation delegiert, die den Sieger für den Wettbewerb angemeldet hat;
b) Kosten in Verbindung mit den öffentlichen Konzerten der Sieger;
c) Reisekosten und Unterkunft der Jury-Mitglieder, ausgenommen EBU-Vertreter, deren Kosten ihre jeweilige Organisation trägt.

Artikel 19
Die Kosten in Verbindung mit der Anfertigung von Tonaufzeichnungen für die Wettbewerbsteilnahme, die Kosten in Verbindung mit dem Erwerb aller Rundfunk- und Fernsehrechte der EBU für öffentliche Auftritte in Prag und auf dem Südböhmischen Festival Concertino Praga sowie der mechanischen Rechte zur Anfertigung der Werbe-CD tragen die Organisationen.

Artikel 20
Durch die Anmeldung für den Wettbewerb Concertino Praga bekunden die Organisationen und ihre Kandidaten gleichzeitig ihr umfassendes Einverständnis mit allen aktuellen Wettbewerbsbedingungen und den Entscheidungen der Jury, die definitiv sind. Die Beitreibung von Preisen auf dem Rechtsweg ist daher ausgeschlossen.

Artikel 21
Diese aktuellen Bedingungen werden in tschechischer, englischer, französischer italienischer, deutscher und russischer Sprache ausgefertigt. Bei strittiger Auslegung ist nur die tschechische Version entscheidend. Gesetzlicher Sitz ist die Anschrift des Veranstalters.

Bedingungen online:
Tschechisch und andere Sprachen: http://www.rozhlas.cz/concertino

Verzeichnis der aktiven EBU-Mitglieder:
http://www.ebu.ch/members/members_active.php

Bei Unklarheiten können Sie sich an das Sekretariat von Concertino Praga (Erreichbarkeit siehe Artikel 2) wenden.

autor: Tomáš Chmelár
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